Zuschlag zur Feizeitwohnungspauschale

Zuständig

Die Stadtgemeinde Peuerbach erhebt einen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale gemäß §54 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, idF LGBl. Nr. 113/2023.

Der Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale beträgt ab dem Haushaltsjahr 2025:

  • für Freizeitwohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche 50%
  • für Freizeitwohnungen über 50 m² Nutzfläche 50%

Zuschlag zur Feizeitwohnungspauschale (576 KB) - .PDF