Stadtgemeinde Peuerbach
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Die Stadtgemeinde Peuerbach erhebt einen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale gemäß §54 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, idF LGBl. Nr. 113/2023.
Der Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale beträgt ab dem Haushaltsjahr 2025:
Zuschlag zur Feizeitwohnungspauschale (576 KB) - .PDF