Ansuchen um Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe ist keine Leistung der Sozialhilfe, sondern ein direkter Zuschuss aus Mitteln der Wohnbauförderung und dient der Minderung des Wohnungsaufwandes. Mit der Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.

Mehr Informationen: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/wohnbeihilfe.htm

Abwicklung / Antragstellung

Beratung und Vorsprache:

  • persönlich:
    Amt der o.ö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit (SGD), Abteilung Wohnbauförderung (Wo), Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
    In der Servicemeile (gleich im Eingangsbereich Zi. 28505)
    Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
  • telefonisch:
    (+43 732) 7720-14140

Dieses Formular kann hier abgegeben werden:

  • per Post:
    Amt der o.ö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
  • persönlich:
    In der Abgabestelle im Landesdienstleistungszentrum (LDZ) in Linz oder durch Einwurf in den Postkasten beim Haupteingang des LDZ          
  • per E-Mail:
    wo.post@ooe.gv.at
  • per Fax:
    (+43 732) 7720-214395

Formular:

Wohnbeilhilfe (363 KB) - .PDF

Zuständig