Mutter-Kind-Zuschuss

Im Mutter-Kind-Pass sind alle Untersuchungen vorgesehen, die unsere Kinder vor gesundheitlichen Schäden bewahren. Weil die Gesundheit unserer Kinder das Wichtigste ist, hat das Land einen Mutter-Kind-Zuschuss von 370 Euro pro Kind beschlossen.

Wer wird gefördert?

Den Mutter-Kind-Zuschuss erhält ein Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil), wenn sowohl dieser als auch das Kind zum Zeitpunkt des Antrages nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben oder die Antragstellerin bzw. der Antragsteller im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit einer Erwerbstätigkeit in Oberösterreich nachgeht und das Kind überwiegend betreut und mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 2. (24. - 36. Lebensmonat) bzw. 5. Lebensjahres (60. - 72. Lebensmonat) des Kindes gestellt werden.

Wie wird gefördert?

Der Mutter-Kind-Zuschuss beträgt 370 Euro insgesamt, der in zwei Teilbeträgen zu je 185 Euro ausbezahlt wird. Der 1. Teil wird mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes (Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 2. Lebensjahr = 22.-26. Lebensmonat), der 2. Teil nach Vollendung des 5. Lebensjahres (Nachweis bis zur letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung = 58.-62. Lebensmonat) beantragt. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein Girokonto (IBAN) bei einem Geldinstitut, das im Ansuchen bekannt zu geben ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 2. (24.-36. Lebensmonat) bzw. des 5. Lebensjahres (60.-72. Lebensmonat) des Kindes gestellt werden.
  • Das Originalantragsformular ist bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt bzw. ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt erhältlich und muss leserlich und vollständig ausgefüllt sein.
  • Die Wohnsitzgemeinde (außer Linz) muss auf dem Antragsformular den Hauptwohnsitz bestätigen.
  • Bestätigung der Ärztin oder des Arztes über die Untersuchungen der Mutter und des Kindes (inkl. vorgesehener Impfungen) laut Mutter-Kind-Pass bzw. öffentlichem Impfplan.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Gesundheit, Kennwort: Mutter-Kind-Zuschuss, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz zu richten. Das Originalantragsformular (Vorsorgeheft) erhalten Sie bei ihrer praktischen Ärztin oder ihrem praktischen Arzt und bei ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt.

Details dazu, auch unter der Info-Hotline: +43 732 77 20-149 10.

Zuständig