Der Antrag für einen Strafregisterauszug ist persönlich und unter der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Stadtamt zu stellen. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Wird ein erweiterter Strafregisterauszug z. B. für Pflege oder Jugendfürsorge benötigt, sind die entsprechenden Beilagen, die von der Organisation ausgestellt werden, im ORIGINAL vorzulegen.
Wird ein Strafregisterauszug für freiwilliges Engagement benötigt sind folgende Bestätigungen beizulegen:
- Nachweis über das Vorliegen einer begünstigten Organisation oder Einrichtung:
- Bestätigung der (zukünftigen) Arbeitgeberin/des (zukünftigen) Arbeitgebers, dass eine freiwillige Tätigkeit vorliegt (samt Unterschrift und firmenmäßiger Fertigung des Arbeitgebers sowie Personendaten der Antragstellerin/des Antragstellers)
- Bestätigung der (zukünftigen) Arbeitgeberin/des (zukünftigen) Arbeitgebers, dass nicht mehr als das Freiwilligenpauschale ausbezahlt wird (samt Unterschrift und firmenmäßiger Fertigung des Arbeitgebers sowie Personendaten der Antragstellerin/des Antragstellers)
Gebühren:
„normale“ Strafregisterbescheinigung
- als Zeugnis gegenüber jedermann: 44,10 €
- zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle: 23,10 €
„erweiterte“ Strafregisterbescheinigung 29,10 €
„normale“ & „erweiterte“ Strafregisterbescheinigung: 52,20 €
Für detailliertere Informationen erreichen Sie uns telefonisch unter +43 7276 2255 300.
Alle wichtigen Informationen im Detail finden Sie auch unter:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020.html