Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
- Heiratsurkunde der Eltern (bei unehelichem Kind Geburtsurkunde der Mutter)
- Gebühr: € 44,60 in bar
Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sowie die dazugehörigen Anträge sind von den Gebühren und Verwaltunsabgaben befreit, soferne diese Dokumente innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden.