Stadtgemeinde Peuerbach
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Die Förderung beträgt € 150,-- für das Studienjahr und wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Hauptwohnsitz in Peuerbach zum Stichtag 31. Oktober des jeweiligen Studienjahres; - Vorlage der Inskriptionsbestätigung der Universität oder Fachhochschule für das Wintersemester; - Vorlage des Nachweises des Bezuges der Familienbeihilfe
Die Auszahlung der Förderung erfolgt zum 1. März des Folgejahres.
Anträge auf Förderungsgewährung können mit den aufgelegten Formularen in der Bürgerservicestelle des Rathauses Peuerbach gestellt werden. Das Formular ist auch downloadbar:
Studentenförderung_Formular (139 KB) - .DOCX